Alle Anträge für eine Förderung müssen vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden! (Das heißt es dürfen Angebote eingeholt und Planungsleistungen erbracht werden, der Auftrag an das Handwerksunternehmen darf aber noch nicht erteilt worden sein.) Informationen, Merkblätter und das Formular zur Antragstellung finden Sie hier. Die aktuelle Bearbeitungszeit von Zuschuss-Anträgen beim BAFA beträgt 1,5 Monate. Sie soll durch zusätzliche Kapazitäten verkürzt werden.
Wer einen Förderkredit für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür) beantragen möchte, stellt den Antrag weiterhin bei der KfW im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152). Ab Sommer 2021 wird auch die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen umgestellt.
Wer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung zusätzlich zum BAFA-Zuschuss einen Förderkredit benötigt, kann diesem bei der KfW im Programm Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167) beantragen.
Auch die Zuschussförderung für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus wird weiterhin bei der KfW beantragt und zwar im Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430). Ab Juli 2021 ändert sich Effizienzhaus-Förderung, dann startet die BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen.