Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Am 2. Januar 2021 ist die neue BEG EM gestartet - die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Die BEG EM ist Teil der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ein Überblick über die Zuschüsse und Details zur Antragstellung.
BEG EM: Details zur BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen 2021
Seit Anfang Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das umfasst Zuschüsse für die Dämmung ebenso wie Zuschüsse für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine neue Haustür.

Neu bei der Zuschussförderung: Es gibt jetzt auch Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz und jeder Antragsteller kann die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.
BAFA Zuschüsse ab 2021
Für diese Einzelmaßnahmen vergibt das BAFA ab 2021 Zuschüsse:

Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fassadendämmung, Dachdämmung, neue Fenster, neue Haustür) --> 20 Prozent Zuschuss
Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen --> 20 Prozent Zuschuss
Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) --> 20 Prozent Zuschuss
Klimafreundliche Heizung mit Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermie-Anlagen) --> 20 bis 45 Prozent Zuschuss
Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz --> 30 bis 45 Prozent Zuschuss
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) --> 20 Prozent Zuschuss
Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt: Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden. Die Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, maximal sind also 12.000 Euro Zuschuss möglich.
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
Fachplanung und Baubegleitung -->
50 Prozent Zuschuss, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid. Wichtig: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste können nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung oder Heizungsoptimierung beantragt werden!

Notwendige Umfeldmaßnahmen
für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung, Baustelleneinrichtung, Gerüst, Entsorgung, Fassaden- und Dachbegrünung)

Zusatzbonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Höhe von 5 Prozent:
Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus). So können Eigentümer zum Beispiel beim Austausch einer alten Ölheizung gegen eine klimafreundliche Heizung bis zu 50 Prozent Zuschuss erhalten, wenn der Austausch der Ölheizung als Maßnahme im iSFP enthalten war! Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Eigentümer im Rahmen einer Energieberatung (siehe unten).

Wann ist künftig ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten weiterhin Pflicht, das gilt auch, wenn mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden (Hybridheizung). Wird bei einem Heizungstausch nur ein Wärmeerzeuger eingebaut, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.
Auch für die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung durch einen Sachverständigen erhalten Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Er kann im gleichen Antrag wie der Sanierungszuschuss beantragt werden.

Neuerungen bei der Antragstellung:
Künftig muss für die Förderung von Einzelmaßnahmen und Baubegleitung nur ein Zuschuss-Antrag gestellt werden, auch dann, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Dafür stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt. Hinweis für Energieeffizienz-Experten: Die Zugangsdaten zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung sind mit den Zugangsdaten zur Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes identisch.

Seit 2021 sehr hohe Zuschüsse für die Energieberatung
Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll für mein Haus? Bei der Beantwortung dieser Frage werden Eigentümer von der "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" unterstützt. Nach der Energieberatung erhalten sie einen Bericht für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einen Schritt- für-Schritt Sanierungsfahrplan, den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Zuschuss für eine solche Energieberatung beträgt 80 Prozent!

Wichtige Infos zur Antragstellung BEG EM:

Alle Anträge für eine Förderung müssen vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden! (Das heißt es dürfen Angebote eingeholt und Planungsleistungen erbracht werden, der Auftrag an das Handwerksunternehmen darf aber noch nicht erteilt worden sein.) Informationen, Merkblätter und das Formular zur Antragstellung finden Sie hier. Die aktuelle Bearbeitungszeit von Zuschuss-Anträgen beim BAFA beträgt 1,5 Monate. Sie soll durch zusätzliche Kapazitäten verkürzt werden.

Wer einen Förderkredit für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür) beantragen möchte, stellt den Antrag weiterhin bei der KfW im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152). Ab Sommer 2021 wird auch die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen umgestellt.

Wer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung zusätzlich zum BAFA-Zuschuss einen Förderkredit benötigt, kann diesem bei der KfW im Programm Energieeffizient Sanieren – Ergänzungs­kredit (167) beantragen.

Auch die Zuschussförderung für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus wird weiterhin bei der KfW beantragt und zwar im Programm Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss (430). Ab Juli 2021 ändert sich Effizienzhaus-Förderung, dann startet die BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen.



Im Zusammenhang von Fördermaßnahmen mit Aufträgen bei uns können wir Sie auch bei der Antragstellung unterstützen…


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4,8 35 Rezensionen

  • Avatar Frauke Hautz ★★★★★ vor 3 Wochen
    Die Firma Leydecker hat die Arbeiten bei uns genau so durchgeführt wie vor ab besprochen.Die Baustelle wurde sauber und ordentlich verlassen und die Abrechnung war einwandfrei eine … Mehr kleine Reklamation wurde im Nachgang ohne Probleme zügig bearbeitet
  • Avatar Silke Weber ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann die Firma Leydecker aufgrund ihrer guten uns sauberen Arbeitsweise nur weiterempfehlen. Kommunikation war super und alle waren sehr freundlich.
  • Avatar John Reigns All ★★★★★ vor 10 Monaten
    Super durchgeführte Arbeit. Ohne selbst vor Ort gewesen zu sein und solch ein Ergebnis vorzufinden, war toll. Diesem Unternehmen kann man vertrauen. Der Preis war optimal (vor allem, … Mehr weil er unter dem des Voranschlags lag) Vielen Dank!
  • Avatar Sabine Ihl ★★★★★ vor einem Jahr
    Wir hatten bereits letztes Jahr unsere Dachfenster durch die Fa. Leydecker erneuern lassen. Die Arbeiten wurden schnell, unkompliziert und fachgerecht durchgeführt. Preis/Leistung absolut … Mehr stimmig. Jederzeit zu empfehlen! Danke der Fa. Leydecker!