Es gibt viele Dachformen aus denen man wählen kann. Am weitesten verbreitet sind die Hauptformen wie zum Beispiel, das Satteldach, Pultdach, Zeltdach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Mansarddach, oder die Kombination aus verschiedenen Dachformen. Die Dachform hängt allerdings in erster Linie von der Schutz -und Nutzfunktion des Hauses ab. So sind in schneereichen Gebieten Dächer mit großen Dachüberstand und flachen Neigungswinkel anzutreffen. Hingegen in regen-windreichen und schneeärmeren Gebieten steile Dächer mit geringen Dachüberstand empfohlen werden. Außerhalb der Funktion des Daches, ist ein Dach auch ein wichtiges architektonisches Gestaltungselement. Dazu gehören die Farbe, die Form und die Struktur des Eindeckmaterials, sowie die Dachneigung, Dachaufbauten, Dachüberstand, Gesims- und Ortgangausbildung.
Eine Glasur ist ein glasartiger Überzug der vor dem Brand auf den getrockneten Ziegel (Einbrandverfahren), oder auf den schon gebrannten (Zweibrandverfahren) aufgebracht wird. Der Überzug erhält durch die jeweilige Lichtreflektion den so typischen Glanz einer Glasur.
Schon seit Jahrhunderten bewährt ist die Tondachziegeleindeckung. Er ist ein Baustoff mit optimalen Eigenschaften. Vor allem ist der Tonziegel witterungsbeständig, frostsicher und farbbeständig. Die große Farbpalette bietet viele optischen Gestaltungsmöglichkeiten, ob für die Sanierung alter Gebäude oder den anspruchsvollen Neubau. Nicht nur eine große Auswahl von Farben stehen zur Verügung, sondern auch viele Oberflächenvarianten sind vorhanden. Von natur, matt, engeobiert, glanzengobiert bis hin zu glasiert ist alles möglich. Die Dachneigung kann von 22° bis 30° betragen, pro Quadratmeter werden 9 bis 15 Tonziegeln gebraucht und dann ein Gewicht von 37 bis 70 Kilogramm, je nach Größe erreichen. Auch Solaranlagen können jederzeit nachträglich mit diesem System montiert werden!
Naturschiefer ist für eine anspruchvolle Architektur ein sehr hochwertiges, natürliches und gestaltungsvariables Material.
Wird ein von hoher Qualität ausgezeichneter Naturschiefer ausgewählt, meist in einer Stärke von 4 bis 6 Millimeter, ist er einer der beständigsten Arten der Dachdeckung. Dies gilt auch für die schützende Verkleidung an einer mit Holz verschalten senkrechten Außenwänden.
Zu empfehlen ist hier eine fachmännische Verlegung in der passenden Deckart, die mit Hilfe von Schieferstiften auf die Dachschalung aufgenagelt wird. Die Verlegung kann ohne besondere Zusatzmaßnahmen ab einer Dachneigung von 22 – 25° erfolgen. Das Gewicht beträgt pro qm ca. 32,00 kg.
Je steiler ein Dach, desto schneller läuft des Wasser ab. Jedoch wenn ein Dauchausbau vorgesehen ist, sollte der Winkel nicht weniger als 45° betragen. Prinzipiell ist auch weniger möglich, jedoch muss es im Gesamtkontex des Hauses stehen.
Je besser die Dämmung eines Gebäudes ist, desto niedriger sind die Heizkosten. Und in Zeiten steigender Energiepreise ist eine gute Dämmung eine besonders gute Investition. Zugegeben, die Vögel auf Ihrem Dach freuen sich über all die Restwärme, die hindurch kommt, aber ist Ihnen das wirklich so viel Geld wert?
Ein Dach zu decken erfordert viel Sachkenntnis, um ärgerliche und vor allem teure Fehler zu vermeiden. Unsere Handwerker sind sehr gut ausgebildet und verfügen über so viel Praxiserfahrung, dass für jede Situation eine Lösung gefunden wird.
Selbst das beste Hausdach muss nach etwa vier Jahrzehnten erneuert werden.
Je nach Haustyp und örtlichen Baubestimmung steht von Tonziegeln über Betonpfannen bis Schiefer eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Auswahl.
Wer schon eine Neueindeckung plant, sollte dabei auch gleich über eine energieeffiziente Dämmung nachdenken.
Ja, der Staat fördert Ihr Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen. Die wichtigste ist die Verbesserung der Wärmedämmung, beispielsweise durch Einsetzen neuer, dichterer Dachfenster oder durch Erneuerung der Dachdämmung – auch in Verbindung mit einer neuen Eindeckung.
Die staatlichen Förderungen erfolgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW:
Alternativ kann beantragt werden:
Darüber hinaus in beiden Fällen möglich:
Näheres zu den Voraussetzungen, zu den Bedingungen und zur Antragsfrist erfahren Sie auf der Homepage der KfW: https://www.kfw.de/kfw.de.html
Ja, Wohn-Immobilien, die ab 1. Februar 2002 gebaut oder erworben wurden, mussten bis zum 31. Oktober 2020 die Anforderungen der EnEV, der Energie-Einspar-Verordnung, erfüllen. Bis dahin galten die Richtlinien der EnEV 2014. Damit waren verschiedene Maßnahmen zur Dämmung von Wohnraum Pflicht, auch die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Am 1. November 2020 hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die bislang gültige Verordnung abgelöst und legt für Neubauten sowie Modernisierungen energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.
Als energetische oder thermische Sanierung wird die Erneuerung eines Gebäudes hinsichtlich Verbesserung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) bezeichnet.
Teil hiervon ist die energetische Dachsanierung, die zur Senkung des Energieverbrauchs bezüglich Heizung, Warmwasser und Lüftung beiträgt.
So gesehen ist heutzutage jede Dachsanierung auch eine „energetische Sanierung“.
Grundsätzlich gehen wir bei einer Dachsanierung von einer Neueindeckung, samt Dämmung und Anbringung einer Dampfbremsfolie aus. Dies betrifft Flachdächer wie Steildächer.
Korrekterweise muss es auch Dampfbremsfolie, nicht Dampfsperrfolie heißen, weil eine hundertprozentige Sperrung nicht möglich ist.
Eine Dampfbremsfolie mindert – unterhalb der Dämmung verlegt und verklebt – weitgehend die Bildung von Kondenswasser und so den Befall von Schwarzschimmel. Zusätzlich durch eine geeignete Hinterlüftung unterstützt, werden so Bauschäden vermieden.
Am 1. November 2020 hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die bis dahin geltende Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) abgelöst. Das GEG legt die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest, worauf es bei einer Erneuerung bzw. Modernisierung ankommt.
Das Wichtigste in Kürze:
Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Wobei die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten etwas geringer als in der zuvor geltenden Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) sind. Für Bestandsgebäude müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllt werden. Darüber hinaus legt das GEG beim Neubau fest, dass ein bestimmter Anteil der Energie zum Heizen und Kühlen des Gebäudes aus regenerativen Quellen stammen muss.
